Jugendschutz
Unsere deutschsprachigen Seiten mit Geschichten, Ratgebern und Chat sind nur für Erwachsene. Hier erklären wir, wie wir Kinder und Jugendliche schützen und wie Eltern ihre Kinder zusätzlich schützen können.
Nur für Erwachsene
Auf diesen Seiten geht es um Erotik: erotische Geschichten, Ratgeber für Paare und einen Chat für Erwachsene. Das ist nichts für Kinder und Jugendliche. Pornografische Inhalte gibt es auf diesen Seiten nicht, und alle Figuren in unseren Geschichten sind volljährig.
Das Alterskennzeichen „ab 18“
Alle Seiten von ErosBunny tragen ein Alterskennzeichen „ab 18“ im Format age-de.xml. Das ist ein technischer Standard, den Jugendschutzprogramme auslesen. Ist auf einem Gerät ein solches Programm eingerichtet, sperrt es unsere Seiten für Kinder und Jugendliche automatisch.
Wir nutzen dieses Kennzeichen für das Jugendschutzprogramm JusProg, das von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) anerkannt ist. Andere Programme, die age-de.xml unterstützen, erkennen es ebenfalls. Unser Kennzeichen kann jeder einsehen: erosbunny.com/age-de.xml.
- Altersstufe
- Ab 18
- Kennzeichen
- age-de.xml
- Gilt für
- Alle Seiten der Domain
- Erkannt von
- JusProg und anderen
- Pornografie
- Nicht auf diesen Seiten
Wir prüfen jede Meldung und entfernen unzulässige Inhalte.
Für Eltern: so schützen Sie Ihr Kind
Kein Schutz ist perfekt, aber diese vier Schritte zusammen halten die meisten Seiten für Erwachsene von Kindern fern.
Jugendschutzprogramm einrichten
JusProg ist kostenlos, werbefrei und ohne Registrierung nutzbar, für Windows, macOS, iPhone, iPad und Android. Download und Anleitung gibt es auf jugendschutzprogramm.de.
Kindersicherung des Geräts nutzen
Auf dem iPhone und iPad finden Sie sie unter „Bildschirmzeit“, auf Android-Geräten mit der App „Google Family Link“. Dort lassen sich Inhalte für Erwachsene sperren.
Den Router absichern
Viele Router, zum Beispiel die FRITZ!Box, haben eine eigene Kindersicherung. Sie gilt für alle Geräte im heimischen WLAN, auch für Spielkonsolen und Fernseher.
Im Gespräch bleiben
Technik hilft, ersetzt aber kein Gespräch. Erklären Sie Ihrem Kind, warum manche Seiten erst ab 18 sind, und dass es jederzeit zu Ihnen kommen kann, wenn es etwas Verstörendes gesehen hat.
Inhalte melden
Haben Sie auf unseren Seiten etwas gesehen, das nicht hierher gehört, zum Beispiel Inhalte, die Minderjährige darstellen oder ansprechen? Dann melden Sie es uns über unser Meldeformular. Wir prüfen jede Meldung und entfernen unzulässige Inhalte.
Bei Verdacht auf strafbare Inhalte können Sie sich außerdem an die Internet-Beschwerdestelle oder an jugendschutz.net wenden.
Kontakt
Fragen und Hinweise zum Jugendschutz erreichen uns ebenfalls über das Meldeformular. Wer für dieses Angebot verantwortlich ist, steht im Impressum.